Zum 01.01.2008 ist der GlüStV neu geregelt worden. Aufgrund der großen Irritation im Markt und der unsicheren Rechtslage für Anbieter und Portalbetreiber hat sich das Deutsche Shopverzeichnis dazu entschlossen, mit sofortiger Wirkung alle Anbieter zu sperren, die - wie auch immer - Glücksspiele oder Gewinnspiele beworben haben oder in den Suchworten entsprechendes hinterlegt haben.
Dieser Vorgehen dient dem Schutz aller Anbieter.
Tipp: Ob Ihr Shop aktuell von der Sperre betroffen ist, können Sie nach einem
Login direkt prüfen. Eine Wiederfreigabe ist nach einer Überarbeitung der Shopdaten durch Sie möglich, wenn
- Sie keine Gewinnspiele mehr bewerben.
- Sie keine entsprechenden Suchbegriffe hinterlegen (Suchbegriffe, Kundenansprache).
Anbieter von exklusiven Gewinnspielseiten können leider nicht mehr beworben werden.
Wenn Sie weitergehende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Nutzen Sie bitte unser
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